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   BSG, 04.02.2008 - B 9 SB 62/07 B   

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BSG, 04.02.2008 - B 9 SB 62/07 B (https://dejure.org/2008,52013)
BSG, Entscheidung vom 04.02.2008 - B 9 SB 62/07 B (https://dejure.org/2008,52013)
BSG, Entscheidung vom 04. Februar 2008 - B 9 SB 62/07 B (https://dejure.org/2008,52013)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Chemnitz - S 25 SB 308/04
  • LSG Sachsen - L 6 SB 17/07
  • BSG, 04.02.2008 - B 9 SB 62/07 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 04.02.2008 - B 9 SB 62/07 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54, 67).

    10 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf den insoweit einschlägigen § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG gestützt, so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) zunächst die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 04.02.2008 - B 9 SB 62/07 B
    Er hätte aufzeigen müssen, welche höchstrichterlichen Entscheidungen dazu bereits vorliegen, inwieweit sie die aufgeworfene Frage beantworten, dass sich trotz möglicher Unvollständigkeit bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung daraus nicht genügend Anhaltspunkte für eine Antwort gewinnen lassen und welcher Klärungsbedarf deshalb verbleibt (vgl dazu auch BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 04.02.2008 - B 9 SB 62/07 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine konkrete Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 59, 65).
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